Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 12 vom Seite 824

Zugangsvermutung eines Steuerbescheids – Bescheiddatum gleich Postaufgabedatum?

RA/FAStR Ulrich Germer

[i]BFH, Beschluss v. 17.11.2020 - V B 57/19, NWB XAAAH-72068 Mit Beschluss v.  - V B 57/19 ( NWB XAAAH-72068) hat der BFH eine Nichtzulassungsbeschwerde für den Steuerpflichtigen erfreulich entschieden im Hinblick auf die Zugangsvermutung nach der Abgabenordnung. Der BFH hat geklärt, dass ein Finanzgericht seine Sachaufklärungspflicht verletzt, wenn streitig ist, wann ein Steuerbescheid zugegangen ist und das Finanzgericht nicht ermittelt, wann ein streitiger Bescheid zur Post aufgegeben wurde.

Finanzamt weist Einspruch als verspätet ab

[i]AO: Bekanntgabe drei Tage nach Aufgabe zur PostNach § 122 Abs. 2 AO gilt ein Steuerbescheid, der durch die Post im Inland übermittelt wird, als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post bekannt gegeben. Der Steuerpflichtige hatte vorgetragen, dass er den Bescheid später erhalten hat. Dem sind weder das Finanzamt noch das Finanzgericht gefolgt, sondern beide sind davon ausgegangen, der Bescheid müsse dem Steuerpflichtigen bereits vorher zugegangen sein, weshalb der eingelegte Einspruch verspätet sei.

[i]FG folgt den Ausführungen des FADas Finanzgericht hat seiner Entscheidung allein den Vortrag des Finanzamts zugrunde gelegt, der Bescheid sei am gleichen Tag, dessen Datum er trägt, zur Post gegeben worden. Weiter hat das Finanzamt ausgeführt, die Aufga...