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BMF 18.03.2021 IV A 3 - S 0336/20/10001 :037, BBK 8/2021 S. 359

Steuerrecht | BMF verlängert Stundungsmöglichkeiten und Vollstreckungsschutz wegen Corona-Krise bis

Das BMF verlängert erneut den zeitlichen Anwendungsbereich seiner Schreiben vom (BStBl 2020 I S. 262) und (BStBl 2021 I S. 45), mit denen es aufgrund der Corona-Krise u. a. eine Stundung im vereinfachten Verfahren sowie Vollstreckungsschutz bis zum gewährt hat. Die Verlängerung beträgt drei Monate bis zum .

Im Einzelnen:

  • Steuern, [i]Stundung bis 30.9.2021 oder mit Ratenzahlung bis 31.12.2021 die bis zum fällig werden, können bis zum zinsfrei gestundet werden, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen ist. Die Stundung muss bis zum beantragt werden. Allerdings kann die Stundung auch bis zum verlängert werden, wenn zugleich eine Ratenzahlung vereinbart wird (Tz. 1 des Schreibens).

  • Vollstreckungsaufschub ...