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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 10 | Lohnsteuer: Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts als Arbeitslohn

Übernimmt eine Anwaltssozietät den Beitrag für die Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts, der im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, liegt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die nach der BRAO vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt. Bei angestellten Steuerberatern stellt sich dies jedoch anders dar.

Der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs hat sich mit der Frage befasst: Unter welchen Voraussetzungen ist die Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn anzusehen? Und zwar dann, wenn der angestellte Anwalt im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet .

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Übernimmt der Arbeitgeber – eine Rechtsanwaltssozietät – den Versicherungsbeitrag, liegt in diesem Fall Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt und den der angestellte Rechtsanwalt zur Erf...