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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 04 | Lohnsteuer: Übernahme der Kosten für Corona-Tests durch Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests – egal ob es sich um einen Schnelltest, einen PCR-Test oder einen Antikörper-Test handelt – ist es nach einer Klarstellung des BMF in den sog. FAQ „Corona” (Steuern) nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Übernahme der Kosten ist kein Arbeitslohn. Was die Überlassung von Masken angeht, gibt es leider noch keine großzügige Vereinfachungsregelung.

Oft sind es ja gerade die kleinen und simplen Tipps, die Mandanten besonders erfreuen. Wir möchten daher eine großzügige Regelung der Finanzverwaltung in Erinnerung rufen, die Sie im Frage-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums finden. In den FAQ, wie das auf Neudeutsch heißt.

Bei einer der letzten Aktualisierungen hat das BMF eine Frage beantwortet, die für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter gleichermaßen interessant ist: Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?

Die Antwort des BMF ist eindeutig: Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests – egal ob es sich um einen Schnelltest handelt, einen PCR-Test oder einen Antikörper-T...