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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 21 | Dienstwagen: Mindern Garagenkosten generell den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung?

Wie zuvor bereits das FG Münster hat aktuell auch das FG Niedersachsen entschieden, dass die selbst getragenen Kosten eines Arbeitnehmers für die Unterbringung seines Dienstwagens in einer Garage nur dann den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung mindern, wenn er dazu arbeitsvertraglich verpflichtet ist. Das anhängige Revisionsverfahren eröffnet die Möglichkeit Fälle offen zu halten, bei denen es an einer entsprechenden Klausel fehlt.

Bei dem gerade erwähnten Revisionsverfahren geht es nicht nur um die Höhe der Betriebsausgabenpauschale, sondern – und das ist für die Praxis sicherlich von größerer Bedeutung – auch um die Frage: Mindern Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Unterbringung eines Dienstwagens in der häuslichen Garage den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung?

Vielleicht erinnern Sie sich ja daran: Wir hatten uns mit diesem Thema bereits einmal in unser September-Ausgabe 2019 befasst. Damals hatten wir Sie über ein Urteil des FG Münster informiert. Danach mindern die selbst getragenen Kosten nur dann den geldwerten Vorteil, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet ist, den Dienstwagen in einer Garage oder in einer Tiefgar...