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USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 18

Organschaft in der insolvenzrechtlich (vorläufigen) Eigenverwaltung

Thomas Rennar

Infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung arbeitet die Finanzverwaltung aktualisierte Rechtsprechungsgrundsätze zur Anordnung insolvenzrechtlich (vorläufiger) Eigenverwaltung beim Organträger bzw. der Organgesellschaft zur Beendigung umsatzsteuerlicher Organschaftsverhältnisse in den UStAE ein, wenn das Insolvenzgericht insbesondere bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird.

I. Hintergrund

Unternehmer ist grundlegend, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird jedoch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG insbesondere nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft).

Die Wirkungen der Organschaft sind hierbei auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. Hat der Organträger aber seine Geschäftsleitung im Ausland, gilt der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer.

Hinweis:

Die Ansässigkeit des Organträgers ...