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FG Baden-Württemberg 25.09.2020 14 K 2144/17, IWB 6/2021 S. 218

FG Baden-Württemberg | Arbeitgeberbeiträge zur Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt in der Schweiz sind steuerpflichtig

Arbeitgeberbeiträge zur Schweizer Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) sind Arbeitslohn des Arbeitnehmers und bilden einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Insbesondere besteht keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 28, Nr. 56 und Nr. 62 EStG.

Hinweis:

Der Kläger wohnte in Deutschland und arbeitete als Bauarbeiter in der Schweiz. Er kehrte als Grenzgänger regelmäßig an seinen Wohnsitz zurück. Sein Schweizer Arbeitgeber führte [i]Rechtsvergleich lässt keinen Ausnahmetatbestand für die Steuerfreiheit greifenfür ihn Beiträge zur staatlichen und beruflichen Vorsorge ab. Zu den Beiträgen für die berufliche Vorsorge gehörten auch Beiträge zur Stiftung für den FAR. Die Stiftung verfolgt das Ziel, dem Baustellenpersonal eine finanziell tragbare Frühpensionierung zu ermöglichen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass di...