Ewald Ickstadt, Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

9. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-54069-6

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (9. Auflage)

V

1 Ver.di

ist die Abkürzung für → Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.

2 Verbandskörperschaft

ist eine → Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der die Mitglieder → juristische Personen sind, die sich zum Erreichen eines öffentlichen Zweckes zusammengeschlossen haben, z. B. kommunale Zweckverbände, Umlandverbände.

3 Verbraucher

ist nach der Legaldefinition des § 13 des → Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede → natürliche Person, die ein → Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4 Verbrauchsgüter

sind solche → Güter (Konsum- oder Produktionsgüter), die nur eine einmalige Nutzung gestatten und dabei als selbstständiges Gut untergehen oder verbraucht werden (z. B. Nahrungsmittel, Toilettenpapier).

5 Verbrauchsgüterkauf

ist nach der Legaldefinition des § 474 Abs. 1 Satz 1 des → Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein → Vertrag, durch den ein → Verbraucher von einem → Unternehmer eine bewegliche → Sache kauft. Um einen Verbrauchgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegen...

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