Ewald Ickstadt, Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

9. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-54069-6

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (9. Auflage)

R

1 Rabatt

ist ein Nachlass auf den allgemein verlangten Verkaufspreis, der in Form eines prozentualen Abzugs oder eines Sonderpreises bestimmten Personen gewährt wird.

2 Rat der Europäischen Union

ist gemeinsam mit dem → Europäischen Parlament als Gesetzgeber der → Europäischen Union (EU) tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Dem Rat der EU, der auch als Ministerrat bezeichnet wird, gehört je ein Vertreter jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene an. Zu seinen Aufgaben gehören die Festlegung der Politik und die Koordinierung der Politik der EU nach Maßgabe des Vertrages über die Europäische Union (EUV) sowie der sonstigen Verträge der EU (Art. 16 EUV).

Der Rat der Europäischen Union darf nicht verwechselt werden mit dem → Europäischen Rat und dem → Europarat.

3 Rat der Europäischen Zentralbank

ist das oberste Organ der → Europäischen Zentralbank (EZB). Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des → Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB-Direktorium) und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der → Europäischen Union, deren Währung der → Euro ist (Art. 283 Abs. 1 AEUV). Er bewertet die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung, legt die Währungspolitik für den Euroraum...

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