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BMF 16.03.2021 IV C 1 - S 2252/19/10012 :011, BBK 7/2021 S. 319

Steuerrecht | BMF: Keine Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei gleichzeitiger Entstehung von Nachzahlungszinsen

Das BMF sieht auf Antrag aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO von einer Versteuerung von Erstattungszinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i. V. mit § 233a AO ab, soweit den Erstattungszinsen Nachzahlungszinsen gegenüberstehen, die auf demselben Ereignis beruhen.

Beispiel 1

Das [i]Korrektur des Warenbestands mit gegenläufiger AuswirkungFinanzamt erhöht in einer Ap den Warenbestand im Jahr 01 um 10.000 €, so dass es zu einer Gewinnerhöhung und Nachzahlungszinsen i. H. von 500 € kommt. Im Gegenzug erhöht es im Folgejahr 02 den Wareneinsatz um 10.000 €, so dass es zu einer Gewinnminderung und zu Erstattungszinsen von 400 € kommt. Auf Antrag sind die Erstattungszinsen von 400 € nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern, da sie auf demselben Ereignis wie die Nachzahlungszinsen beruhen, nämlich der Korrektur des Warenbestands, und da ihnen Nachzahlungszinsen in mi...