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Die Prüfung deutscher Gesetze auf Unionskonformität durch den Berater
Mit Urteil v. hat das OLG Frankfurt/M. (6 U 169/19; NZB eingelegt unter Az. BGH IX ZR 251/20) den Pflichtenkreis für Steuerberater eingeschränkt. Steuerberater haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass sie eine deutsche Regelung anwenden, die nicht in Einklang mit dem Unionsrecht steht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Steuerberater nicht erkennen konnte, dass eine nationale Regelung eine Richtlinie, wie etwa die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), nicht ordnungsgemäß umsetzt. Eine eigene Prüfungspflicht trifft den Steuerberater hierbei nicht.
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Pflichten des Steuerberaters und Vertrauensgrundsätze
[i]Notwendige SachkundeEin Steuerberater hat die maßgebenden Steuergesetze, etwaige Steuererlasse oder BMF-Schreiben sowie die einschlägige Rechtsprechung des BFH zu kennen und seine Tätigkeit im Rahmen des erteilten Auftrags an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten. Auch umsatzsteuerliches Unionsrecht und seine Änderungen hat der Berater im Auge zu behalten.
[i]Grds. geschütztes Vertrauen auf den Fortbestand höchstrichterlicher Rspr.Auf den Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung darf er i. d. R. vertrauen. Allerdings findet dieses Vertrauen auch Grenzen. Eine Revisionszulassung einer untere...