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Die Prüfung deutscher Gesetze auf Unionskonformität durch den Berater
Keine Haftung des Beraters bei Nichterkennen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der MwStSystRL
Steuerberater haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass sie eine deutsche Regelung anwenden, die nicht in Einklang mit dem Unionsrecht steht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Steuerberater nicht erkennen konnte, dass eine nationale Regelung eine Richtlinie, wie etwa die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), nicht ordnungsgemäß umsetzt. Eine eigene Prüfungspflicht trifft den Steuerberater hierbei nicht. Dies entschied nun das OLG Frankfurt/M. (Urteil v. - 6 U 169/19; NZB eingelegt unter Az. BGH IX ZR 251/20).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Pflichten des Steuerberaters
[i]Aufzeigen des relativ sichersten WegsNach der häufig zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur , BB 1993 S. 1682) hat der Steuerberater seine Mandanten umfassend zu beraten, ihnen insbesondere den relativ sichersten Weg aufzuzeigen und sie möglichst vor Schaden zu bewahren. Zweck der Steuerberatung ist es, die dem Auftraggeber fehlende Sach- und Rechtskunde auf diesem Gebiet zu ersetzen (, NWB BAAAC-42203, II, 2).
1. Notwendige Sachkunde als Voraussetzung der Auftragsannahme
[i]Fortlaufende UnterrichtungspflichtDer Steuerberater hat das Steuerrecht zu kennen. Hi...