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Verfahrensrecht | Akteneinsicht eines Dritten (FG)
Einem mutmaßlich durch einen Betrug in einem besonders schweren Fall (§ 263 Abs. 1 u. 3 StGB) Geschädigten steht kein Anspruch auf Akteneinsicht in Steuerakten des Verdächtigen zum Zweck der Beweisführung im Zivilprozess wegen Schadensersatzes zu (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Die Klägerin, Mitglied eines Bankenkonsortiums, hatte Geschäftsbeziehungen mit einer GmbH. Deren Gesellschafter-Geschäftsführer hatte sich im Jahr 2008 für Verbindlichkeiten der GmbH selbstschuldnerisch verbürgt. Im Jahr 2009 wurde auf Antrag der GmbH über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und der Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. Es folgten Vergleichsverhandlungen zwischen der Klägerin und...