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NWB BB 4/2021 S. 100

Corona-Krise: Neue Hilfen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat neue finanzielle und steuerliche Hilfen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Auch Familien, Kulturschaffende und Geringverdiener sollen profitieren.

Beispielsweise wurde der bis Juni 2021 geltende reduzierte Mehrwertsteuersatz für Restaurants bis Ende 2022 verlängert. Unternehmen mit coronabedingten Verlusten können einen erweiterten Verlustrücktrag geltend machen: Sie dürfen Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen. Der Verlustrücktrag wird auf maximal 10 Mio. € (20 Mio. € bei Zusammenveranlagung) verdoppelt. Auch das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert und mit 1 Mrd. € zusätzlicher Mittel ausgestattet.

Für in Not geratene Selbständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen ...