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Betriebsrente | Anspruch auf Erhöhung auf Basis einer Anpassungsregelung
Handelsbilanzielle Rückstellungen beeinflussen als Instrument der Innenfinanzierung den bilanziellen Gewinn oder Verlust mit entsprechend negativen Folgen für das Geschäftsjahr. Das führt aber nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und berechtigt den Arbeitgeber auch nicht zu einem Eingriff in laufende Betriebsrenten oder in eine Anpassungsregelung einer Versorgungszusage.
Zwar kann der Arbeitgeber die Änderung einer Versorgungszusage grds. auf die Störung der Geschäftsgrundlage stützen. Der Senat verneint aber im Streitfall das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür, da sich die zugrunde gelegte Rechtslage (insbesondere das Steuer- und Sozialversicherungsrecht) nach Schaffung des Versorgungswerks nicht wesentlich und unerwartet ...