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BMF 01.03.2021 IV C 8 - S 2286/19/10002 :006, NWB 11/2021 S. 753

Einkommensteuer | Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen – Nachweis der Behinderung

Menschen mit Behinderungen können in Abhängigkeit vom Schweregrad ihrer Behinderung einen Pauschbetrag geltend machen, dessen Höhe sich nach dem dauernden Grad der Behinderung richtet. Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige bei einer Behinderung, deren Grad auf weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt worden ist, nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV zu erbringen. Nach dem wird es im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung nicht beanstandet, sofern dem Steuerpflichtigen wegen seiner Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, wenn der Nachweis einer Behinderung alternativ durch den Rentenbescheid oder den die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheid erbracht wird (Beibehaltung der bis einschließlich Veranlagungszei...