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BFH 10.11.2020 IX R 32/19, NWB 11/2021 S. 752

Einkommensteuer | Rückfluss von Werbungskosten bei einvernehmlicher Beilegung eines Rechtsstreits über die Finanzierung von sog. Schrottimmobilien

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erklärt die finanzierende Bank, einen Teil des ausstehenden Darlehens, welches der Steuerpflichtige zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Eigentumswohnung aufgenommen hat, nicht mehr zurückzufordern, liegt keine Erstattung von Schuldzinsen und damit kein Rückfluss S. 753von Werbungskosten vor, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Bank mit dem „Verzicht“ auf die weitere Geltendmachung der Forderung behauptete Schadensersatzansprüche des Steuerpflichtigen im Wege der Aufrechnung abgegolten hat. (2) Ein derartiger „Verzicht“, den die Bank im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung eines Zivilrechtsstreits ausspricht,...