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Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im zweiten Halbjahr 2020
Die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands und Initiativen der EU-Kommission
Die deutsche Ratspräsidentschaft sah sich in der zweiten Jahreshälfte 2020 hohen Erwartungen ausgesetzt. In der Nachfolge des kroatischen Vorsitzes zielte die deutsche Ratspräsidentschaft auf das Voranbringen diverser Fachthemen ab, musste aber letztlich auch das Primat der Coronabekämpfung akzeptieren und konnte im steuerlichen Bereich kaum Akzente setzen.
Die deutsche Ratspräsidentschaft stand unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ Einen Themenpfeiler bildete die Modernisierung der EU-Steuerpolitik.
Nach der innerstaatlichen Umsetzung und dem Meldebeginn der sechsten Änderung der Zusammenarbeitsrichtlinie (RL 2011/16/EU – DAC6), folgt nun die siebte Änderung. Die DAC7 statuiert die Mitteilungspflicht der Verkäufer für auf digitalen Plattformen erzielte Einkünfte. Mit der sog. DAC8 ist eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Kryptoanlagen und E-Geld zu erwarten.
Das Europäische Parlament fordert eine umfassende Eigenmittelreform sowie den Verzicht von Dividendenausschüttung bei Erhalt von EU-Geldern in der Pandemie.