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Vorsteuerabzug bei Erwerb von Grundstücken zur unternehmerischen Nutzung
Das FG Münster hatte darüber zu entscheiden, ob von einer GbR der volle Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für ein Hotelappartement geltend gemacht werden kann, wenn dieses unter Option zur Umsatzsteuer an einen anderen Unternehmer vermietet wird, die GbR aber berechtigt ist, für einen beschränkten Zeitraum im Jahr die Immobilie selbst zu mieten (Eigenanmietung). Zudem hat das FG Münster dazu Stellung bezogen, bis wann und in welcher Form ein Unternehmer, der eine Immobilie nur teilweise unternehmerisch nutzt, sein Wahlrecht im Zusammenhang mit § 15 Abs. 1b UStG, diese seinem Unternehmen zuzuordnen, auszuüben hat ().
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Eine GbR, die ein Grundstück an Dritte, aber auch an ihre Gesellschafter entgeltlich vermietet, nutzt diese insgesamt zu unternehmerischen steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen, wenn sie zur Umsatzsteuer optiert hat.
2. Ist das Entgelt der Gesellschafter in diesem Zusammenhang als zu gering anzusehen, ist die zu versteuernde Umsatzhöhe unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 i. V. mit § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG zu ermitteln.
3. Die Entscheidung im Zusammenhang mit § 15 Abs. 1b UStG, ein Grundstück dem Unternehmen zuzu...