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RENO Nr. 3 vom Seite 22

Die Garantie des Rechtsstaates – die Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Dipl.-Finanzwirt Rainer Breit, Oberstudienrat; Köln

Heute gehört es zu den Aufgaben des Staates, streitenden Parteien zu ihren Rechten zu verhelfen und Gerichte einzusetzen. Gerichte sind unabhängige Institutionen, besetzt mit unabhängigen Personen, die klären, welche Partei Recht bekommt. In diesem Beitrag wird ein Überblick über die wesentlichen Elemente der deutschen Gerichtsbarkeit und deren Zuständigkeitsverteilungen gegeben. Wichtige Begriffe aus dem Gerichtswesen werden zudem zusammengefasst und genauer erklärt.

Gewaltenteilung

Um die Bürger vor Machtmissbrauch zu schützen, besteht in einer modernen Demokratie das Prinzip der Gewaltenteilung. Regierung (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) sollten auf verschiedene Organe im Staat verteilt werden, nämlich auf die Regierung, die regiert, ein gewähltes Parlament, das die Gesetze beschließt, und Richter*innen, die nach den Gesetzen Recht sprechen. Alle diese drei Organe sollten voneinander unabhängig sein und sich gegenseitig kontrollieren.

Gewaltenteilung ist heute ein Erkennungszeichen jeder Demokratie. In erster Linie müssen danach die Gerichte von der Regierung unabhängig sein und sich nur nach den Gesetzen richten. Dem dient der Gerichtsaufbau ...

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