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Flächenschlüssel als sachgerechter Aufteilungsmaßstab zur Vorsteuer?
Zum Vorsteuerabzug aus der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes
Der XI. Senat musste unter dem Aktenzeichen XI R 7/20 wieder darüber entscheiden, welcher Aufteilungsmaßstab i. S. des § 15 Abs. 4 UStG (Umsatz- oder Flächenschlüssel) beim Vorsteuerabzug aus der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes sachgerecht ist.
I. Hintergrund
[i]Korn, Umsatzschlüssel für die
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden, NWB 8/2021 S. 532,
NWB WAAAH-72278
Eckert,
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden, BBK 7/2018 S. 314,
NWB UAAAG-79862
Vanheiden,
Vorsteueraufteilung, infoCenter,
NWB WAAAA-41726
Eckert/Sebast,
Vorsteueraufteilung bei Gebäuden – Berechnungsprogramm,
NWB OAAAC-90872 Eine Zuordnung der
Vorsteuerbeträge zu den Umsätzen, denen sie
wirtschaftlich zuzurechnen sind, wird durch
die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach
§ 15 Abs. 4 UStG letztlich bezweckt. Werden Leistungen, die nur teilweise zum
Vorsteuerabzug berechtigen, für wirtschaftlich zusammenhängende Ausgangsumsätze
verwendet, regelt § 15 Abs. 4 UStG, der national die europäischen Vorgaben der
Art. 173-175 MwStSystRL umsetzt, die Aufteilung von nur solchen Vorsteuern. Der
Unternehmer hat den nicht abziehbaren Anteil sachgerecht zu
schätzen. Die Rechtsprechung beschäftigt sich schon viele
Jahre mit der Frage der sachgerechten Schätzung, insbesondere bei
Grundstücksumsätzen.
II. Rechtsentwicklung
Seit der Entscheidung vom bestätigt der BFH wiederholt, dass neben dem Flächenschlüssel auch ein Umsatzschlüssel als sachgerechte Schätzung infrage kommt. Mit Wirkung zum ist gem. § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG die Ermittlung nach dem Umsatzschlüssel nur subsidiär zulässig, wenn keine alternative wirtschaftliche Zurechnungsmethode möglich ist.