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NWB Nr. 11 vom Seite 742

Erweiterte Grundstückskürzung bei der Beteiligung an grundstücksverwaltenden Personengesellschaften

Niklas Hörle

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 787Die erweiterte Grundstückskürzung ist eine zentrale gewerbesteuerliche Kürzungsvorschrift, um in gewerblichen Immobilienstrukturen die Gewerbesteuerbelastung der Erträge zu vermeiden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Differenzierte Behandlung nach Gesellschaftstypus

[i]Burbaum/Wessels, Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, Grundlagen, NWB MAAAH-50170 Auf Ebene der nachgeordneten Tochterpersonengesellschaft hängt deren gewerbesteuerliche Qualifikation zunächst vom gesellschafts- und steuerrechtlichen Typus ab.

Eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft unterliegt nicht der Gewerbesteuerpflicht i. S. des § 2 GewStG, sodass die Frage nach einer etwaigen gewerbesteuerlichen Kürzung hier von untergeordneter Bedeutung ist.

Ist die Personengesellschaft allerdings gewerblich tätig, ist die Frage nach den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften auf Ebene der Personengesellschaft selbst zu beantworten.

[i]Beteiligte KapitalgesellschaftDie beteiligte Kapitalgesellschaft ist unabhängig von ihrer Tätigkeit stets gewerbesteuerpflichtig. In der weiteren Betrachtung hängt das gewerbesteuerliche Schicksal des Gewinns aber auch von den steuerlichen Verhältnissen auf Ebene der Personengesellschaft ab.

[i]Kürzung des BeteiligungsertragsDie Beteiligung an der gewerblichen Persone...