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Online-Nachricht - Donnerstag, 11.03.2021

Umsatzsteuer | Steuerpflicht der Tätigkeit einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder (Rechtslage vor dem ) (BFH)

Die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter (hier: christliche Kirche und kirchennaher Verein) durch eine gemeinnützige GmbH ist keine der Mehrwertsteuer unterliegende Tätigkeit, wenn die Tätigkeit der GmbH einer bestimmten Personengruppe (hier: allen christlichen Kirchen) zugutekommt und sich eine Wirkung zugunsten der einzelnen Gesellschafter nur mittelbar aus diesen Vorteilen ableitet (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin, eine im Jahr 1998 gegründete gemeinnützige GmbH, in den Streitjahren 2011 bis 2013 an ihre Gesellschafter bzw. an zwei Kirchen steuerbare und steuerpflichtige Leistungen im Bereich der Medienarbeit erbracht hat. Gesellschafter der Klägerin waren je zur Häl...

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