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Einkommensteuer | Pflichtveranlagung wegen des Bezugs von Kurzarbeitergeld (BayLfSt)
Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen. Hierauf macht das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) aktuell aufmerksam.
Hierzu führt das BayLfSt weiter aus:
Eine Einkommensteuererklärung ist demnach abzugeben, wenn im vergangenen Kalenderjahr Lohnersatzleistungen von insgesamt mehr als 410 € zugeflossen sind.
Die Finanzverwaltung empfiehlt rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Die Abgabefrist für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger ist der .
Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei. Dies gilt – bis zu einer gewissen Höhe – ebenso für...