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StuB Nr. 6 vom Seite 225

Die Bilanzierung von Anwendersoftware als Anlagevermögen

Eine Systematisierung

Dr. Maya Tettenborn, WPin Nicole Morgenstern und Philipp Orth, LL.M.

Die Abbildung von Anwendersoftware stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen, resultierend aus der Vielzahl verschiedener Softwarelösungen, für deren bilanzielle Abbildung regelmäßig eine umfangreiche Analyse der vorliegenden Software vorzunehmen ist. Die Autoren systematisieren unterschiedliche Softwarearten und erläutern deren Bilanzierung.

Mujkanovic, Bilanzierung von Software nach IDW RS HFA 11 n. F. und 31 n. F., StuB 2/2018 S. 49, NWB TAAAG-70260

Kernfragen
  • Wie werden die Softwarearten klassifiziert und wie sind sie zu bilanzieren?

  • Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt, insbesondere im Hinblick auf Customizing-Maßnahmen?

  • Wie werden Erweiterungen und/oder Verbesserungen an der Anwendersoftware bilanziert?

I. Einleitung

[i]Roos, Cloud-Lösungen zur Nutzungsüberlassung von Softwareprodukten, StuB 3/2020 S. 103, NWB GAAAH-41223 Cremer, Software – Anschaffung und Abschreibung, Lexikon, NWB TAAAG-69911 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 12. Aufl. 2021, § 246, NWB SAAAH-61865 Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung von Prozessabläufen gewinnt der Einsatz von Softwarelösungen in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Eine zusätzliche Beschleunigung der vorgenannten Entwicklung ist durch die Covid-19-Pandemie zu erwarten, da sich zum einen durch den Einsatz von Software Kostenvorteile versprochen werden und zum anderen die Arbeit aus der Ferne bzw. an unterschiedlichen Standorten i. S. von New-Work-Konzepten neue digitale Arbeitslösungen erfordert.

Die Abbildung von Softwarelösungen innerhalb des Rechnungswesens ist mitunter komplex, da unter dem Begriff Software verschiedene Lösungen zusammengefasst werden, die jeweils einer eigenen bilanziellen Würdigung bedürfen.

In einem ersten Schritt hat daher die Unterscheidung von Software in die Kategorien Firmware, Systemsoftware und Anwendersoftware zu erfolgen. Darüber hinaus ist eine Differenzierung beim Bilanzierenden insofern erforderlich, als dass es sich um selbst geschaffene oder erworbene Software handelt. Ferner setzt sich in den letzten Jahren zudem die Möglichkeit der Nutzung von Software as a Service (SaaS) im Rahmen des Cloud Computing zunehmend durch, welche den Bilanzierenden insbesondere in Bezug auf die Frage des wirtschaftlichen Eigentums vor neue Herausforderungen stellt.

Ziel dieses Beitrags ist die bilanzielle Würdigung von On-Premise-Anwendersoftware als Anlagevermögen, die ebenso die Durchführung von Customizing-Maßnahmen umfasst, anhand des IDW RS HFA 11 n. F. („Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender“).

Es wird zunächst herausgearbeitet, inwiefern sich On-Premise-Software von materiellen Komponenten resp. Hardware abgrenzt und die Eigenschaft eines immateriellen Vermögensgegenstands erfüllt. Daran anschließend wird der Ansatz sowie die Erst- und Folgebewertung von On-Premise-Anwendersoftware gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben erläutert. Eine thesenförmige Zusammenfassung schließt diesen Beitrag. S. 226