Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt | Verbilligtes Job-Ticket wegen Parkplatznot ist nicht lohnsteuerpflichtig
Nach dem Hessischen FG ist die verbilligte Überlassung eines Job-Tickets nicht lohnsteuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber mit der Einführung des Job-Tickets die Parkplatznot auf den betrieblichen Parkplätzen lindern will.
Die Klägerin hatte ihren Mitarbeitern kostenlose Parkplätze zur Verfügung gestellt, die aber hoffnungslos überfüllt waren. Sie schloss daher mit dem Nahverkehrsverbund eine Vereinbarung über ein Job-Ticket; dabei wurde u. a. berücksichtigt, wie viele Arbeitnehmer bislang eine Zeitkarte hatten. Die Klägerin erhielt einen Preisnachlass und reichte diesen an ihre Arbeitnehmer weiter. Das FG verneinte eine Lohnsteuerpflicht.S. 318
Das [i]Parkplatznot war Motiv für Job-Ticket FG sah die Mitwirkung des Arbeitgebers an der Beschaffung des verbilligten Job-Tickets als unschädlich an; allein daraus ergab si...