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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 3623/20

Gesetze: SGB IX § 153 Abs. 4; RBStV § 4 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Es ist mit dem Inklusionsgedanken nicht vereinbar, behinderte Menschen allein deshalb von öffentlichen Veranstaltung gänzlich auszuschließen, weil diese sichtbar anders sind oder durch unwillkürliche Lautäußerungen auffallen; vielmehr muss die Allgemeinheit diese krankheitsbedingten Störungen akzeptieren und hinnehmen, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAH-73398

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