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BFH | Grobes Verschulden des Steuerberaters durch Nicht-Erklärung steuerfreier Kinderzulagen bei Grenzgängern
Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht beantwortet, obwohl er bei sorgfältiger Prüfung und Aufarbeitung des steuerrelevanten Sachverhalts aus den (monatlichen) Gehaltsmitteilungen des Steuerpflichtigen erkennen konnte, dass in dem in der Jahreslohnbescheinigung ausgewiesenen Arbeitslohn steuerfreie Kinderzulagen enthalten waren.
Der [i]Steuerberater handelt grob fahrlässig, wenn er eindeutig ausfüllbare Angaben nicht vornimmtKläger arbeitete seit 2009 in der Schweiz und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er fuhr täglich von seinem Wohnort in Deutschland zu seiner Arbeitsstätte in der Schweiz und kehrte abends wieder zu seinem Wohnort zurück. Da...