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VG 05.02.2021 VG 12 L 258/20, NWB 9/2021 S. 613

GwGMeldV-Immobilien | Rechtsanwälte sind meldepflichtig

Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden.

Anmerkung:

Ein Rechtsanwalt und Notar will im Wege einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt wissen, dass er den Meldepflichten aus der am in Kraft getretenen Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nicht nachkommen muss. Seinen Eilantrag hat die 12. Kammer zurückgewiesen. Die Verordnung [i]Rosner, NWB 4/2021 S. 297sei mit der Verschwiegenheitspflicht beider Berufsgruppen vereinbar, so das Gericht. Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte gelte die Pflicht zur Verschwiegenheit nämlich nicht, wenn andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zuließen, und auch Notare unterlägen in verschiedenen Bereichen Mitteilungs- und Auskunftspflichten, die ihre Verschwiegenheitspflicht durchbräche...