IFRS-Kommentar
19. Aufl. 2021
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§ 13 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 38 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Wegen aktueller Rechtsentwicklungen wird auf Rz 105 verwiesen.
Die Ausführungen zu SaaS-Verträgen (Rz 17) sowie zur Trennung von Forschungskosten und Entwicklungskosten wurden ergänzt (Rz 27). Weitere Ergänzungen betreffen die Einbeziehung von Subunternehmern in den FuE-Prozess (Rz 31), eine Agenda-Entscheidung des IFRS IC zu Player Transfer Payments (Rz 43) und die Behandlung von Bitcoins (Rz 68).
1 Überblick
1.1 Regelungsbereich
1 Der Anwendungsbereich von IAS 38 erstreckt sich auf immaterielle Vermögenswerte aller Art und aller Unternehmen mit folgendem Ausnahmekatalog (IAS 38.2):
solche, die von einem anderen Standard (Rz 2) behandelt werden,
Kosten zur Entwicklung und Ausbeutung von Mineralvorkommen, Öl, Gas und ähnlichen Produkten,
Kosten der Erforschung und Wertbestimmung von Mineralvorkommen gem. IFRS 6 (→ § 42).
2Die folgenden anderen Standards befassen sich mit nicht materiellen Vermögenswerten: