UStAE Aktuell
Stand: 15.09.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
18.11. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
Anmerkung
Nicht vergütet werden unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge, die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldet werden, z. B. ausgewiesene Steuerbeträge über Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen, bei denen der Buchnachweis fehlt, bei denen aber die objektiven Voraussetzungen der Steuerbefreiung feststehen (Abschn. 18.11 Abs. 1a). Dies gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen auch, wenn der Abnehmer die ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG nicht angegeben hat, die übrigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung aber objektiv vorliegen (§ 18 Abs. 9 Satz 3 UStG i.d.F. des JStG 2022 v. , BGBl. I S. 2294). Der Abnehmer kann in diesem Fall nachträglich seine USt-IdNr. angeben, so dass die Lieferung steuerfrei behandelt werden kann (zur Kritik an der gesetzlichen Regelung vgl. Huschens, UVR 2023 S. 76: die Verwendung der USt-IdNr. durch den Abnehmer sei eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung und deshalb sei der Steuerausweis bei fehlender USt-IdNr. des Abnehmers nicht unrichtig). Fraglich ist, ob die Regelung des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG entsprechende Anwendung findet, wenn der Leistungsempfänger den Vorsteuerab...