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Doppelte Haushaltsführung: Neue Prüfungen nötig
I. Vorbemerkungen
Das :006, NWB EAAAH-65600 (BStBl 2020 I S. 1228), ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmer veröffentlicht (vgl. ausführlich Gehrs/Brügge, , in dieser Ausgabe). Dieses Schreiben ersetzt das bisherige , NWB SAAAE-78499 (BStBl 2014 I S. 1412). Das neue BMF-Schreiben reagiert auf die jüngere BFH-Rechtsprechung zum seit 2014 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht.
Insbesondere bei der doppelten Haushaltsführung treten Auslegungsänderungen ein.
Der Ort des eigenen Hausstands und der Ort der ersten Tätigkeitsstätte (bzw. der Beschäftigungsort) müssen auseinanderfallen. Zudem muss die Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte oder in dessen Nähe liegen. Außerdem muss die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst sein. In dem bisherigen BMF-Schreiben wurde nur eine Prüfung der beruflichen Veranlassung verlangt. Nunmehr wird diese Prüfung um zwei weitere Prüfungsschritte erweitert.