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StuB Nr. 5 vom Seite 205

Reisekosten im Steuerrecht

Das neue

WP/StB Anna Margareta Gehrs und StB Cathlen Brügge

Beruflich veranlasste Reisekosten können Werbungskosten darstellen und damit zu entsprechenden Steuererstattungen führen oder auch vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. Der Begriff der beruflichen Veranlassung greift hierbei sehr weit und umfasst die Fahrt zum Kunden ebenso wie z. B. die doppelte Haushaltsführung. Reisekosten können Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Unterkunftskosten und Reisenebenkosten sein. Wie umfassend und vielgestaltig Reisekosten hinsichtlich ihrer Art, dem Ort der Entstehung und der Veranlassung sein können, war bereits den BMF-Schreiben aus den Jahren 2013 und 2014 zu entnehmen. Um diverse zwischenzeitlich ergangene BFH-Urteile zu berücksichtigen, wurde mit Datum vom ein vollständig überarbeitetes BMF-Schreiben verabschiedet. Dieses fasst auf 65 Seiten alle wesentlichen Aspekte zu dem Thema zusammen und erläutert es anhand von 71 Beispielen anschaulich. Es kann damit fast als Kompendium des steuerlichen Reisekostenrechts genutzt werden.

Kernfragen
  • Was war der Anlass für das neue BMF-Schreiben?

  • Welche Besonderheiten sind bei der ersten Tätigkeitsstätte zu beachten?

  • Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung nach den neuen Kriterien vor?

I. Einleitung

[i]Schmidt, Reisekosten, Grundlagen, NWB PAAAE-49479 Schmidt, Doppelte Haushaltsführung, Grundlagen, NWB IAAAE-70154 Seifert, Doppelte Haushaltsführung und Einrichtungsgegenstände, StuB 3/2021 S. 127, NWB DAAAH-70164 Mit Wirkung zum wurde das steuerliche Reisekostenrecht reformiert. Unter anderem wurde der unbestimmte Rechtsbegriff der regelmäßigen Arbeitsstätte durch den nun erstmals gesetzlich definierten Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen wurden erhöht und sind seitdem für An- und Abreisetage vereinfacht anzusetzen. Der Mahlzeitengestellung wird seit der Reform eine größere Bedeutung beigemessen, da jede Darreichung einer Speise eine Mahlzeit sein kann, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Des Weiteren wurde für die inländische doppelte Haushaltsführung ein Höchstbetrag für berücksichtigungsfähige Unterkunftskosten i. H. von 1.000 € pro Monat eingeführt.

Die Finanzverwaltung erließ am ein erstes erläuterndes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts, das gut ein Jahr später mit diversen Ergänzungen neu aufgelegt wurde. Aufgrund diverser BFH-Urteile zum Reisekostenrecht und der seit dem erhöhten Verpflegungspauschalen hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben erneut überarbeitet. Wesentliche Klärungen bzw. Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Themen erste Tätigkeitsstätte, Mahlzeitengestellung sowie doppelte Haushaltsführung. Dieser Artikel soll insbesondere zu diesen Änderungen im einen Überblick geben.