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Berücksichtigung von Vertragsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum einer Abspaltung
I. Sachverhalt
Die Y GmbH betreibt einen Warenhandel mit den Geschäftsbereichen „Einkauf“ und „Vertrieb“. Der am notariell beurkundete Spaltungsvertrag sieht die Abspaltung des Bereichs „Einkauf“ auf die Z GmbH zum Spaltungsstichtag vor. Gegenstand der Abspaltung sind die Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern des Einkaufs. Zusätzlich zum Spaltungsvertrag schließen die Y GmbH und die Z GmbH einen Wareneinkaufs- und -liefervertrag ab, auf dessen Basis die Y GmbH die von ihr benötigten Handelswaren zum Preis von 125 GE von der Z GmbH bezieht. Die Vertragsparteien wollen sich mit Abschluss des Vertrags wirtschaftlich so stellen, als ob die Y GmbH bereits ab dem Spaltungsstichtag die Waren bei der Z GmbH eingekauft hätte. Realiter hat die Y GmbH bis zum Abschluss des Spaltungsvertrags monatlich Waren i. H. von 100 GE am Beschaffungsmarkt eingekauft und diese jeweils im gleichen Monat für 150 GE an Kunden weiterveräußert. Ab dem kauft die Z GmbH Waren für 100 GE am Beschaffungsmarkt ein, verkauft diese dann für 125 GE an die Y GmbH, welche die Waren anschließend für 150 GE an die Endkunden absetzt. Die Einkaufsmitarbeiter verursachen monatlich Personalaufwand i. H. von 10 GE.
II. Fragestellungen
Wie sind der Spaltungs- sowie der Wareneinkaufs- und -liefervertrag handelsbilanziell bei der Z GmbH abzubilden? Erzielt die Z GmbH im Zeitraum 1.1. bis Umsatzerlöse aus Warenverkäufen an die Y GmbH?