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Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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Ltzt. Onl. Akt.: 15.12.2025

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.21.1. Ersatzschulen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Dezember 2025)

Anmerkung

1. Jahressteuergesetz 2024 v. (BGBl 2024 I Nr. 387)

Mit dem JStG 2024 hat der Gesetzgeber zum die Steuerbefreiungen des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL in das nationale Recht übernommen und § 4 Nr. 21 UStG entsprechend angepasst:

  1. § 4 Nr. 21 Buchst. a und b UStG setzen Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL in nationales Recht um. Es ist nicht mehr erforderlich, dass die (privatrechtliche) Bildungseinrichtung „auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet“. Vielmehr ist nur noch die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich, dass die Bildungseinrichtung „Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung“ erbringt.

  2. Schul- und Hochschulunterricht, der von Privatlehrern erteilt wird, ist gem. § 4 Nr. 21 Buchst. c UStG befreit (Umsetzung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL; vgl. hierzu Abschn. 4.21.8). Für vor dem ausgeführte Umsätze kann sich der Steuerpflichtige auf das Unionsrecht berufen.

  3. Nach § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG sind Bildungsleistungen im Rahmen von Eingliederungsleistungen nach dem SGB II, Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III sowie Leist...