Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

15a.1. Anwendungsgrundsätze

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

  1. Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kommt nur in Betracht, wenn Vorsteuerbeträge angefallen sind, also die positiven Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG für den Vorsteuerabzug vorliegen (Abschn. 15a.1 Abs. 5 UStAE). Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG angefallene Vorsteuerbeträge werden durch den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 5 UStG kompensiert. Sie sind auch dann berichtigungsfähig, wenn der Unternehmer in der Steuererklärung keine entsprechenden Angaben zur § 13b-Steuer und zur Vorsteuer gemacht hat (, BStBl 2022 I S. 785 = MwStR 2022 S. 591 m. Anm. Winter). Entsprechendes gilt in den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 1a UStG mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG (Abschn. 15a.1 Abs. 5 Satz 2).

  2. Nach Abschn. 15a.1 Abs. 6 UStAE kommt eine Vorsteuerberichtigung nur in Betracht, wenn die bezogenen Leistungen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs dem Unternehmen zugeordnet wurden. Eine Zuordnungsentscheidung ist zu treffen, wenn ein einheitlicher Gegenstand teilweise unternehmerisch (Sphäre 1) und teilweise nichtunternehmerisch für den privaten Bedarf des Unternehmers, seines Personals oder seiner Gesellschafter (Sphäre 3) verwendet...