Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

15.19. Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

  1. Abschn. 15.19 Abs. 3 UStAE ist mit (BStBl 2012 I S. 60 mit Übergangsregelung bis zum ) an das , BStBl 2012 II S. 74 (Renovierung eines Marktplatzes, der durch Vermietung unternehmerisch und ansonsten hoheitlich genutzt wird), angepasst worden: Bezieht eine juristische Person des öffentlichen Rechts eine Leistung sowohl für ihre wirtschaftliche als auch für ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit, kann sie den Vorsteuerabzug grundsätzlich nur insoweit in Anspruch nehmen, wie die bezogene Leistung der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Sie kann also einen Gegenstand, der teilweise für nichtunternehmerische Zwecke im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereichs (Sphäre 2) und teilweise für unternehmerische Zwecke (Sphäre 1) genutzt wird, nicht insgesamt dem Unternehmen zuordnen, den vollen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen und die außerunternehmerische Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe versteuern (ebenso , BStBl 2021 II S. 109 = UR 2018 S. 170 m. Anm. Dziadkowski = MwStR 2018 S. 181 m. Anm. Rust).

  2. Nach Abschn. 15.19 Abs. 2 UStAE i. d. F. des BStBl 2021 I S. 121BStBl 2021 II S. 109