UStAE Aktuell
2024
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15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Die Verwaltung beurteilt den Vorsteuerabzug nach der Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs (vgl. hierzu Abschn. 15.12 Abs. 1 UStAE). Maßgebend ist dabei die rechtlich zutreffend vorgenommene umsatzsteuerliche Beurteilung (vgl. hierzu Abschn. 15.12 Abs. 5 Sätze 6 und 7 UStAE, eingefügt durch BStBl 2012 I S. 1260). Nach dem „Klub OOD“ (DStR 2012 S. 653) ist für die Frage, ob ein Steuerpflichtiger „als solcher“ handelt und einen Gegenstand für Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit verwenden will, auch der zwischen dem Erwerb und dem Beginn der Verwendung liegende Zeitraum zu berücksichtigen, d. h. zu berücksichtigen, ob der Unternehmer in diesem Zeitraum „aktive Maßnahmen“ für die spätere Verwendung ergriffen hat (vgl. dazu Sterzinger, BB 2012 S. 1699, der meint, das Urteil sei für die Rechtslage in Deutschland wegen § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG unbeachtlich). Eine Umfrage unter Beratungsunternehmern in anderen Mitgliedstaaten hat ergeben, dass innerhalb der EU keine einheitliche Praxis besteht. Daher sollte der ...