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Online-Nachricht - Donnerstag, 25.02.2021

Kindergeld | Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann (BFH)

Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dieses nicht absehbar, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkrankung um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, nicht aus. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob eine Berücksichtigung als behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG möglich ist (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist der Anspruch auf Kindergeld für den Zeitraum September 2016 bis Mai 2017: Der Kläger ist der Vater des im Jahr 1997 geborenen Sohnes P. P brach in der 11. Klasse die Schule ab, nachdem er bereits seit Jahren Drogen genommen hatte. Seit F...

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