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Einkommensteuer | Aufteilung der ESt-Schuld des Insolvenzschuldners bei vom Verwalter beantragter Zusammenveranlagung (BFH)
Die Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch den Insolvenzverwalter stellt eine Handlung i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, die zur Folge hat, dass auch die auf der Zusammenveranlagung beruhende Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit anzusehen ist. Wählt der Insolvenzverwalter die Zusammenveranlagung, ist daher auch die auf Einkünfte der nicht insolventen Ehefrau entfallende Einkommensteuer im gleichen Verhältnis wie die durch die Einkünfte des Insolvenzschuldners ausgelöste Einkommensteuer zwischen der Insolvenzmasse und dem insolvenzfreien Vermögen zu verteilen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. über die Frage, wie bei der Insolvenz eines Ehegatten im Fall der Zusammenveranlagung die Einkommensteue...