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Rechtsweg | Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im sic non-Fall
Fordert der Auftraggeber von seinem Auftragnehmer Entgelt zurück, weil die gesetzliche Rentenversicherung nach Prüfung von einem Arbeitsverhältnis ausgeht, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.
Für die Zulässigkeit des Rechtswegs ist der jeweilige Streitgegenstand maßgeblich. Dieser wird von der Klagepartei durch den Klageantrag i. V. mit der Klagebegründung bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Klagepartei stützt die Klage auf die Rechtsprechung des BAG [i]Kastenbauer, NWB 28/2020 S. 2106zur Rückzahlung von ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen aufgrund einer unzutreffenden rechtlichen Behandlung des Vertragsverhältnisses. Diese Klage kann nur erfolgreich sein, wenn zwischen den Parteien tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit liegt ein sic non-Fall vor: Würde der Rechtsstreit ver...