Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Update: Optionsverschonung oder Regelverschonung?
Prüfungskriterien, aktuelle Rechtsprechung und die Auswirkung der Entscheidung
Eine unter bestimmten Voraussetzungen zu gewährende 100%ige Steuerbefreiung bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen wurde bereits für Erwerbe nach dem eingeführt und schließlich für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem modifiziert. Geändert wurden in diesem Zusammenhang Grundlagen, wie die Anhebung der maximal möglichen schädlichen Verwaltungsvermögensquote von 10 % auf 20 % und bezüglich der Bemessungsgrundlage die Erfassung eines besonders zu ermittelnden begünstigten Vermögens. Des Weiteren ist für solche Erwerbe nach dem zunächst der sogenannte 90 %-Test zu überstehen, anderenfalls wäre eine Steuerbegünstigung gänzlich zu versagen. Unverändert gilt jedoch, dass ein Optionsantrag unwiderruflich nur einheitlich gestellt werden kann, wenn mehrere wirtschaftliche Einheiten gleichzeitig übergehen. Insoweit konnten in den vergangenen Jahren bereits einige Erfahrungen gesammelt werden, so dass es nunmehr gilt, bei aktuellen Planungen auch gerichtliche Entscheidungen adäquat zu beachten sowie noch offene Verfahren und deren Ausgang zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag stellt die für Erwerbe von Betriebsvermögen mit einer St...