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Gesetzgebung – Bundestag stimmt für Neuregelung bei Bekämpfung der Geldwäsche
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (BT-Drucks. 19/24180) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26602) in 2./3. Lesung angenommen. Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/26606) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Darin wurde u. a. gefordert, im Immobiliensektor, in dem das Geldwäsche-Risiko hoch ist, Barzahlungen bei beurkundungs- und im Grundbuch eintragungspflichtigen Immobiliengeschäften generell zu untersagen. Mit dem Gesetz soll die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessert werden. Gleichzeitig wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht ...