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Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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Stand: 15.09.2025

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

15.11. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2025)

Anmerkung

  1. Der Unternehmer trägt die Feststellungslast dafür, dass die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs vorliegen. Bei verbleibenden Zweifeln am Vorliegen dieser Voraussetzungen, ist der Vorsteuerabzug also zu versagen (, BFH/NV 2019 S. 303; , DStRE 2020 S. 803). Allerding muss die Finanzverwaltung bei der Prüfung des Vorsteuerabzugs dem „Grundsatz der guten Verwaltung“ Rechnung tragen: Sie muss bei Ausübung der ihr obliegenden Kontrollpflichten eine sorgfältige und unvoreingenommene Prüfung aller relevanten Gesichtspunkte vorzunehmen, so dass sie sicherstellt, dass sie bei Erlass ihrer Entscheidung insoweit über möglichst vollständige und verlässliche Informationen verfügt (vgl. z.B. , Agrobet CZ sr o., Rz 44; MwStR 2020 S. 662 m. Anm. Trejo; , DStR 2025 S. 579 m. Anm. Wäger = UR 2025 S. 312 m. Anm. Widmann = MwStR 2025 S. 361 m. Anm. Wüst; zum Grundsatz der guten Verwaltung vgl. auch , Cityland, MwStR 2025 S. 462 m. Anm. Flad).

  2. Die Verwaltu...