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UStAE Aktuell
Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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Stand: 15.09.2025

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2025)

Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE

  1. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vom (BGBl I 2024 Nr. 323) ist die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen auf 8 Jahre verkürzt worden. Die Neuregelung ist auf alle Rechnungen anzuwenden, deren 10jährige Aufbewahrungsfrist am noch nicht abgelaufen ist (§ 27 Abs. 40 UStG).

    Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Daher endet insb. die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, für die nach § 15a Abs. 1 UStG ein 10jähriger Berichtigungszeitraum von 10 Jahren gilt, erst, wenn die Festsetzungsfrist für das letzte Jahr des zehnjährigen Berichtigungszeitraums abgelaufen ist (Abschn. 14b.1 Abs. 3 Sätze 2 bis 4).

  2. Papierrechnungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Wiedergaben auf einem Bildträger (z. B. Mikrofilm) oder auf anderen Datenträgern (z. B. Magnetband, Diskette, CD-ROM) aufbewahrt werden (Abschn. 22.1 Abs. 2 UStAE; vgl. dazu auch Henn/Kuballa, NWB 2017 S. 2779). Elektronische Rechnungen müssen elektronisch aufbewahrt werden (vgl. dazu ...