Der breite Graben
[i]Reformwünsche: Cooperative Compliance und zeitnahe AußenprüfungTax Certainty hat sich in den letzten Jahren von einem eher akademischen Thema zu einem praktischen Aufgabenbereich entwickelt. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ist ein Tax Compliance Management System de facto zwingend. Wie Seer in seiner Keynote ab eingehend beleuchtet, liegt der Grund dafür nicht allein in der „Schutzschirmfunktion“ zugunsten der Organe gegen steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitsrechtlichen Risiken. In immer mehr Staaten wird ein internes Kontrollsystem zugleich Voraussetzung für den Zugang zu Verfahren der kooperativen Steuercompliance. Betriebliche Tax Compliance ist damit der Schlüssel zu einer „verbesserten Beziehung“ von Unternehmen und Finanzverwaltung. Dafür gibt es einige Beispiele. Insbesondere die freiwillige „begleitende Kontrolle“ in Österreich hat aus deutscher Sicht teilweise Vorbildcharakter.
Unternehmen erhoffen sich schon länger eine Alternative zur klassischen Betriebsprüfung. Für steuer- und wirtschaftsrechtliche Berater sind Entwicklung und Ausgestaltung unternehmensinterner Tax Compliance mittlerweile ein wichtiges Geschäftsfeld. Der Fiskus könnte von Steuerkontrollsystemen profitieren, die mit zusätzlichen Offenlegungspflichten einhergehen. Sie hätten nicht zuletzt eine Frühwarnfunktion. Man könnte meinen, dass solche Alternativen bereitwillig von Finanzverwaltung und Gesetzgeber aufgegriffen würden.
[i]Bekämpfung von „Steueroasen“ mit der großen KeuleDem ist leider nicht so. Für ein geringeres staatliches Kontrollbedürfnis stehen die Zeichen keineswegs günstig. Von einem Vertrauensvorschuss gegenüber der Real- und Finanzwirtschaft mag die Rede sein, aber die legislativen und exekutiven Akte sprechen eine andere Sprache. So wurde Mitte des Monats der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb veröffentlicht (vgl. Kurznachricht auf S. 139). Es handelt sich um einen Universal German Tax Law and Treaty Override, um „Steueroasen“ den Garaus zu machen.
[i]Verpasste Chance der Entspannung eines konfliktträchtigen Bereichs des Internationalen SteuerrechtsAuch die Verwaltungsgrundsätze 2020 atmen nicht den Geist von Vertrauen, wie Wellens/Bühl ab konkret zeigen. Dafür vertritt die Finanzverwaltung ein sehr weitgehendes Verständnis mit Blick auf die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten des Steuerpflichtigen sowie insbesondere mit Blick auf die eigene Schätzungsbefugnis. Man soll in der Kritik darauf nicht pauschal sein, denn es gibt auch Wortmeldungen aus der Finanzverwaltung, die optimistisch stimmen. Aber generell zieht das BMF die Schrauben lieber an, bis es quietscht. Der Graben zwischen dieser restriktiven Linie und „verbesserten Beziehungen“ ist breit.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 4 / 2021 Seite 1
ZAAAH-72063