UStAE Aktuell
Ltzt. Onl. Akt.: 15.12.2025
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14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
Anmerkung
Besteht keine Verpflichtung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 UStG eine Rechnung auszustellen, muss der Unternehmer gleichwohl bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG). Abgrenzungsfälle enthält Abschn. 14.2 Abs. 2–5 UStAE. Abschn. 14.2 Abs. 1 Satz 2 UStAE stellt klar, dass aus der Aufzählung der Fälle in Abs. 2–4 keine Rückschlüsse auf die Anwendung der Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG und die Qualifikation als Bauleistung vorgenommen werden können. Das bedeutet: Der Begriff der Leistung „im Zusammenhang mit einem Grundstück“ hat in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG einen weitergehenden Inhalt als in § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG (dazu kritisch Weber, UVR 2013 S. 110).