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Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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Ltzt. Onl. Akt.: 15.12.2025

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

13b.5. Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Dezember 2025)

Anmerkung

  1. Der Gesetzgeber hat die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG – ähnlich wie bei Bauleistungen – auf Reinigungsleistungen an Gebäudereinigungsunternehmen beschränkt (vgl. § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG). Damit wird verhindert, dass ein großer Kreis bisher umsatzsteuerlich nicht mit einem U-Signal erfasster Unternehmer nur deshalb umsatzsteuerlich aufgenommen wird, weil Gebäudereinigungsleistungen von anderen Unternehmern bezogen werden.

  2. Der Begriff der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen ist in Abschn. 13b.5 UStAE kasuistisch erläutert (wegen weiterer Einzelheiten vgl. Huschens, ; Luft, DStR 2011 S. 749; Langer, DB 2011 S. 444; Nieskoven, GStB 2011 S. 253).

    • Die Hausfassadenreinigung ist von Bauleistungen (z. B. Sandstrahlreinigung) abzugrenzen.

    • Die Reinigung von haustechnischen Anlagen ist von Wartungsleistungen abzugrenzen.

    • Die Schornsteinreinigung soll ebenso wie die Schädlingsbekämpfung keine Reinigungsleistung sein.

    Zu den pflegenden und schützenden Maßnahmen i. S. von Abschn. 13b.5 Abs. 2 Nr. 1 gehören Reinigungsleistungen wie die Baufeinreinigung und Baugrobreinigung, das Fegen und die Abfallsammlung (, Rev...