Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

Mit der Änderung des § 13b Abs. 5 UStG durch das KroatienAnpG ist ab weitestgehend wieder die Rechtslage hergestellt worden, die bis zum nach Maßgabe der früheren Verwaltungsregelungen bestand. Das gilt allerdings nicht für die Frage, ob Bauträger, die eigene Grundstücke bebauen, Bauleistungen erbringen. Insoweit hat der Gesetzgeber die Entscheidung des BFH nicht korrigiert (vgl. Abschn. 13.b Abs. 2 Nr. 17 und 13b.3 Abs. 8 UStAE n. F.). Damit ergeben sich folgende Auswirkungen (vgl. BStBl 2014 I S. 1297; Sterzinger, UR 2015 S. 569):

1. Maßgeblichkeit des Status des Leistungsempfängers als „bauleistender Unternehmer“

Der Leistungsempfänger ist immer dann Steuerschuldner, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt, auch wenn er die an ihn im Einzelfall erbrachte Bauleistung nicht zur Ausführung einer Bauleistung verwendet. Der Gesetzgeber hat das Merkmal der Nachhaltigkeit nicht näher erläutert. Nach Verwaltungsauffassung gilt wieder die frühere 10 %-Grenze: Der Unternehmer erbringt nachhaltig Bauleistungen, wenn mindestens 10 % seines Weltumsatzes aus Bauleistungen bestehen. Bei Aufnahme der Tätigkeit als bauleistender Unternehme...