Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

13b.3. [gültig bis 30.9.2014] Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Dezember 2024)

I. Rechtsentwicklung

1. Frühere Verwaltungsauffassung zu den Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers („bauleistender Unternehmer)

Die Voraussetzungen hinsichtlich der Person des Leistungsempfängers hatte die Verwaltung in Abschn. 13b.3 UStAE a. F. erläutert. Danach sollte die Regelung nicht lediglich für Subunternehmerleistungen, d. h. Bauleistungen, die in eine Bauleistung des Hauptunternehmers einfließen, gelten. Vielmehr sollte der allgemeine Status des Leistungsempfängers als bauleistender Unternehmer maßgebend sein. Als bauleistende Unternehmer definierte die Verwaltung solche Unternehmer, die selbst nachhaltig Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG erbringen. Für das Merkmal der Nachhaltigkeit sollte maßgeblich sein, in welchem Umfang der Unternehmer Bauleistungen erbringt (10 % des Weltumsatzes bei Unternehmern mit einer gemischten Umsatztätigkeit).

Um eine rechtssichere Beurteilung des Status des Leistungsempfängers zu ermöglichen, hatte die Verwaltung – ohne gesetzliche Grundlage – die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG für umsatzsteuerliche Zwecke instrumentalisiert: Der Status des Leistungsempfängers als bauleistender Unternehmer konnte durch Vorlage ...